1. Allgemeines

Die Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen aller Art, auch für solche,
die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen von GKT Folientechnik erbracht werden. Für den Einsatz von Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn GKT Folientechnik die Leistung ausgeführt hat,
ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden AGB treten ausschließlich dann zurück, wenn GKT Folientechnik mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende Vereinbarungen getroffen hat.

2. Preise und Preisberechnungen

Die Preise von GKT Folientechnik verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich vorher anders schriftlich vereinbart. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren
alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit. Für An- und Abfahrten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, falls nicht anders vereinbart.

3. Angebote

Angebote von GKT Folientechnik sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von GKT Folientechnik zustande oder durch das Erbringen der Leistung.

4. Lieferung und Termine

Von GKT Folientechnik angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die in schriftlichen Anfragen von Kunden genannten Fixtermine sind für GKT Folientechnik nur dann als solche verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Ansonsten sind die von uns genannten
Fertigstellungstermine unverbindlich. Dies gilt insbesondere bei witterungsbedingten Außenaufträgen. Leistungsstörungen die auf Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen von GKT Folientechnik beruhen,
vertreten wir den Kunden gegenüber nicht, unabhängig davon auf welchen Gründen diese beruhen. Den Auftraggebern entstehen hierdurch keine Rechte gegen GKT Folientechnik.

5. Zahlung

Die Zahlung erfolgt sofort nach der Fertigstellung der Leistung oder per Überweisung nach dem Erhalt der Rechnung.

Alle Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug zu zahlen, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt.

Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, wird die gesamte Forderung von GKT Folientechnik sofort fällig. GKT Folientechnik behält sich die Geltendmachung eines Schadens vor. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. Abzüge jeglicher Art sind ausgeschlossen. Vor Bezahlung der offenen Rechnung GKT Folientechnik nicht verpflichtet weitere Leistungen zu
erbringen. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur
Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist
nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht.

6. Montage von Auto-Scheibentönung

Es können ausschließlich Glasscheiben beklebt werden. Für Kunststofffenster (wie z.B. Campingbus, Cabriolet, Smart) kann keine Garantie übernommen werden, da es evtl. zu Reaktionen des Klebers mit dem Kunststoff führen kann und die Haltbarkeit und Blasenbildung entstehen kann. Trotz größter Sorgfalt ist es nicht möglich eine Scheibentönung völlig staubfrei zu realisieren, da es reinste Handarbeit ist.

GKT Folientechnik weist deshalb vorab darauf hin, dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel/Umwelteinflüsse erkennbar sein können und dies kein Grund zur Reklamation oder Erneuerung darstellt, insbesondere an den Rändern und Stellen, wo Verkleidung sehr eng ist, da diese nicht demontiert werden kann, es sei denn dies wurde zusätzlich in Auftrag gegeben.

An verstellbaren Fenstern ist das Ziel den sichtbaren Bereich im geschlossenen Zustand zu tönen. Die Folie kann an diesen Fenstern nicht ganz bis an den oberen Rand verlegt werden. Kleinere Punkte im Gesamtbereich sind ebenfalls normal da sich in jedem Auto und in der Luft Staubpartikel befinden. Eventuelle Mängel müssen umgehend schriftlich angezeigt werden.

Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Bei Fahrzeugen ohne Siebdruckrand bleibt aus technischen Gründen ein ca.2 mm schmaler Rand bis zum Seitenrand bestehen, dieser kann auch teilweise ungleichmäßig verlaufen, da hier die Folie nicht unter das Gummi geschoben werden kann, eine
Verbindung der Folie mit dem Gummi ist gesetzlich untersagt.

In einzelnen Fällen kann der Gummirand eingeschnitten werden, sofern der Kunde damit einverstanden ist. Es bedarf einer ausdrücklichen und schriftlichen Erklärung durch den Kunden. Bei Fahrzeugen mit
Punkterand haftet die Folie im nicht getrockneten Zustand zunächst sehr schwer oder gar nicht. Wir haben keinerlei Einfluss auf eine gleichmäßige Haftung am gepunkteten Rand, deshalb stellt dies keinen Mangel dar.

Bei Limousinen ist die Montage der Heckscheibe teilweise extrem schwierig. Im unteren Bereich kann es zu Haftproblemen der Folie kommen. Da diese Stelle sehr eng und verwinkelt ist. In seltenen Fällen empfiehlt es sich die Hutablage zu demontieren, was mit Zusatzkosten verbunden ist oder Sie demontieren diese selbst vorab.

Das Übertönen einer 3. Bremsleuchte ist gesetzlich verboten. Trotz des Verbots stört dies einige Kunden nicht. Wir weisen deshalb hiermit darauf hin, dass dies in bestimmten Fällen möglich ist, es aber zu Haftungsproblemen und Blasenbildung an den Bereichen führen kann, da diese Stellen mit unseren Werkzeugen schwer zu erreichen sind. Wir übernehmen in diesem Fall daher keinerlei Garantie/Gewährleistung für die gesamte Heckscheibe.

Bei einigen Fahrzeugmodellen kommt es im Heckscheibenbereich zu Dehnungsfugen. Diese verlaufen überwiegend entgegen der Heizdrähte. Trotz intensivem andrücken, können diese sofort oder nach Stunden wiederkommen. Es ist daher erforderlich, dass Sie dies in den nächsten 1-2 Tagen beobachten und ggf. selbst nachdrücken. Meistens verschwinden diese aber von selbst, sobald die Montageflüssigkeit getrocknet ist. Sollten Sie nicht zurechtkommen, führen Sie Ihr Fahrzeug unbedingt max. 3 Tage später bei uns vor.

Wir können in diesem Fall nicht garantieren das evtl. einige Dehnungsfugen später sichtbar bleiben. Die Folie wird und muss immer mit reichlich Wasser montiert werden, dies ist soweit kein Problem. Wir haben natürlich nur über die werkseitigen Bedingungen des Fahrzeuges Kenntnis, wo sich z.B. bestimmte
Elektronik befindet und bitten Sie uns unbedingt darüber in Kenntnis zu setzen, ob bauliche Veränderungen in unserem Arbeitsbereich der Tönung vorgenommen wurden. Das heißt sollten Kabel, Lautsprecher, Soundsysteme oder dergleichen teilweise versteckt eingebaut sein, müssen ggf. entsprechende
Vorkehrungen getroffen werden um deren Beschädigung durch Wasser zu vermeiden. Bei Missachtung können wir keine Haftung für Folgeschäden übernehmen.

Die Folie ist kratzfest, jedoch nicht stoßfest, d.h. alles was Glas zerkratzen würde beschädigt auch die Folie. Bei Fahrzeugen mit Ausstellfenstern müssen diese i.d.R. demontiert werden um zu gewährleisten, dass die Folie sauber unter die Halter verlegt werden kann. Hierbei kann es vorkommen, dass einzelne Schrauben festsitzen und ausgebohrt werden müssen. Dies ist mit Zusatzkosten verbunden. Dachspoiler erschweren teilweise die Vorbereitungsarbeiten von außen und werden je nach Spoilervariante
extra berechnet. i.d.R. werden keine weiteren Verkleidungen, Bremsleuchten, Spoiler o.ä. demontiert, in Ausnahmefällen ist dies aber unumgänglich um die Folie überhaupt verlegen zu können und wird extra berechnet. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Werkzeugspuren nach der Tönung erkennbar
bleiben können um die Folie hinter Verkleidungen/Ränder korrekt verlegen zu können. Diese sind aber meist nur von innen und bei sehr genauem Hinschauen erkennbar und stellen keinen Mangel dar. Es kann vorkommen dass bei einigen Fahrzeugtypen eine Teilung der Heckscheibenfolie erforderlich ist. Hierbei
entsteht eine Schnittkante, an der zwei Folienteile zusammen geschoben werden. Diese Kante könnte später teilweise erkennbar sein.

7. Entfernen der Scheibenfolie

Beim Entfernen von Scheibenfolie kommt es in seltenen Fällen zu Beeinträchtigungen. Unter der Folie befindet sich ein Kleber der vollflächig auf der Scheibe vorhanden ist und entfernt werden muss. An Scheiben mit Antennen oder Heizdrähten, wie z.B. an der Heckscheibe, muss der Kleber Schicht für Schicht abgetragen werden. Trotz größter Sorgfalt und einem speziellen Verfahren können aber spätere Beeinträchtigungen durch Beschädigungen einzelner oder mehrerer Heizdrähte nicht ausgeschlossen
werden. Wir übernehmen daher keine Haftung für derartige Schäden. Um den Kleber zu erweichen wird ein spezielles Lösemittel verwendet, dies hat einen starken Eigengeruch, der aber nach einiger Zeit verfliegt und nicht gesundheitsschädlich ist. So wie bei der Montage wird auch bei der Demontage von Folie reichlich Wasser benötigt. Hierbei kann Wasser in geringen Mengen über Türverkleidungen etc. laufen, was aber wieder rückstandlos trocknet. In seltenen Fällen bleiben Wasserränder zurück, diese lassen sich aber später mit einem feuchten Tuch leicht ausreiben.

8. Gebäudefenstertönung

Für Gebäudefenster gibt es spezielle Folien. Die Montage erfolgt bei Isolierglasfenstern immer von außen, da bei einer Montage von innen die Scheibe aufgrund der Absorbierung der Sonnenstrahlen platzen könnte.
Es gibt Ausnahmen, wo die Folie von innen Montiert werden kann, wir raten davon aber dringend ab. Bei einer Innenverlegung auf Kundenwunsch übernehmen wir keine Gewährleistung für Schäden an defekten Scheiben. Bei der Montage muss immer ausreichend Abstand zum Scheibengummi vorhanden sein. Deshalb ist ein Spalt von bis zu 3 mm völlig normal und ist kein Grund zur Reklamation. Da die Folie von innen geklebt wird, ist eine staubfreie Montage nahezu unmöglich. Es können daher aus näherer Betrachtung Staubpartikel o.ä. Umwelteinflüsse sichtbar sein. Für die Montage sollte ausreichend Platz
vorhanden sein. Es dürfen sich keine elektronischen Geräte oder sonstige wasserempfindliche Gegenstände in der Umgebung befinden.

9. Vor/nach der Montage und Reinigung

Bringen Sie bitte ein sauberes Fahrzeug mit (innen und außen). Von Innen bitte im Fond aussaugen und von außen frisch waschen. Sie brauchen die Scheiben nicht von innen zu reinigen. Sollten Sie alte Kleberreste o.ä. auf den Scheiben haben, so teilen Sie uns dies bitte unbedingt mit. Das Entfernen alter Folie oder der Kleberreste ist mit Zusatzkosten verbunden. Entfernen Sie bitte Kindersitze etc. von den Rückbänken und halten Sie den Kofferraum frei. Bei Limousinen entfernen Sie bitte unbedingt zuvor die hinteren Kopfstützen oder klappen diese ein. Hierbei reinigen Sie bitte gründlich die Hutablage. Bei Transportern bitte die Sitze umklappen und keine Baumaterialien etc. im Fahrzeug lassen, die den Arbeitsablauf behindern könnten. Bitte erledigen Sie diese Vorarbeiten schon vor der Abgabe. Der größte Feind bei einer Autoscheibentönung ist der Staub und das
Dreck. Wenn sich im Wageninneren zu viel Dreck oder Staub befindet, könnte dieser aufgewirbelt und von der Tönungsfolie antistatisch angezogen werden. Man kann hier schon von Feinstaub reden, der gar nicht sichtbar ist, aber hinterher unter der Folie wieder zum Vorschein kommt.

Unsere Preise beinhalten keine extra Reinigung, außer natürlich der zu tönenden Scheiben. Selbstverständlich können Sie dieses zusätzlich in Auftrag geben. Sollten Hunde o.ä. im Auto mitfahren, entfernen Sie bitte GRÜNDLICH alle Haare, besonders an den Scheibenrändern und am Dachhimmel.
Beobachten Sie Ihre Tönung in den ersten Tagen genau und beachten Sie bitte, dass Sie 1-2 Tage später zur Nachkontrolle kommen sollten, da es vorkommen kann das einige Stellen noch nachgearbeitet werden müssen. Wenn sich evtl. Wasserbläschen am Rand, aufgrund von Restfeuchtigkeit bilden, können Sie diese auch selbst gelegentlich mit dem Finger/ Rakel nach außen weg drücken. Wenn sich aber Blasen außerhalb des Randes bilden, kommen Sie bitte umgehend vorbei. Eine Korrektur im getrockneten Zustand ist nicht mehr möglich und es besteht kein Garantieanspruch. Die Folie benötigt je nach Witterung ca.1-4 Wochen zum Austrocknen (je kälter um so länger). Benutzen Sie in diesem Zeitraum keine Heckscheibenheizung und öffnen Sie keine getönten verstellbaren Fenster.

Eventuell vorhandene Scheibendämpfer/Kippmechanismen bleiben bis zur völligen Austrocknung demontiert, da sich sonst die Folie in diesem Bereich verziehen könnte. Deshalb wird das Fenster ggf. zunächst mit Klebeband fixiert. Die Montage ist nicht im Preis inbegriffen. Es kann vorkommen, dass nach der Tönung Kratzer auf der Außenseite sichtbar werden. Diese Kratzer waren vorher nur schwer sichtbar. Wenn die dunkle Folie dann verklebt ist, werden diese erst sichtbar und verschwinden später meistens wieder. Für den Innenbereich benutzen wir ausschließlich spezielle Werkzeuge die keine Kratzer verursachen können. In Einzelfällen kann es je nach Folie zu Beeinträchtigung von fest installierten Telefonen/Navigationsgeräten führen. Evtl. zurückbleibende Wasserränder von der Montageflüssigkeit an den Türverkleidungen oder an anderen Stellen, können später mit einem feuchten Tuch leicht ausgerieben werden.

10. Untergründe

Auf manchen Oberflächen, speziell bei Fahrzeugverklebung, sprich lackierten Oberflächen, kann es nach längerer Zeit zu Farbabweichungen kommen, was aufgrund von UV-Strahlung als völlig normal anzusehen ist. Wir übernehmen daher keinerlei Garantie/Sachmängelhaftung dafür, falls Schriften oder andere von uns angebrachte Folien wieder entfernt werden und es dabei zu Farbunterschieden oder sonstigen Schäden kommt. Bei jedem Angebot gehen wir von einer normalen Verschmutzung des Untergrundes aus. Sollte jedoch ein Untergrund einer besonderen Vorbehandlung unterzogen werden müssen, so wird dieses evtl. zusätzlich berechnet und kann vom ursprünglichen Angebot abweichen. Bei Scheibentönungen werden die Scheiben von uns gründlich gereinigt. Ferner weisen wir vor Abgabe immer darauf hin, dass Sie Ihr
Fahrzeug innen & außen vor der Montage gründlich reinigen sollten. Wir reinigen keine Fahrzeuge, außer auf Kundenwunsch (Zusatzkosten), sollte es aus diesem Grund zu Fehlern kommen übernehmen wir keine Haftung für Schmutz unter der Folie, das Restrisiko liegt hierbei dann beim Kunden.

11. Mängelrügen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Fahrzeuge bei Übergabe auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Für das Abhandenkommen privater Gegenstände haftet GKT Folientechnik nicht.

Offensichtliche Mängel und Fehler sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe zu melden. Sonst verfallen die Gewährleistungsansprüche.

Die Gewährleistungsansprüche der Kunden werden auf das Recht der Nachbesserung festgelegt. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann ein Preisnachlass vereinbart werden. Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung, d. h. GKT Folientechnik trägt nicht die Wegkosten oder sonstige Aufwendungen zur Nachbesserung.

Nachbesserungen durch Dritte ohne unsere Zustimmung führen zum Erlöschen unserer Haftung. Farbabweichungen der Folie sind Drucker- und Materialbedingt möglich und sind keine Mängelrüge. Mit der modernen Folien-Beschichtung erhalten Sie eine neue Farbe Ihres Autos und einen Schutz des
Originallackes. Die Folie ist nach 6 – 8 Wochen Waschanlagenfest. Ca. 4 Wochen nach Bekleben sollte das Auto nicht mit Hochdruck gereinigt werden. Auf die Verarbeitung wird eine Garantie von zwei Jahren gewährleistet, auf die Folie, je nach Hersteller bis zu fünf Jahren. Die Folie ist nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen, Überlappungen sind nicht auszuschließen. Die Autos sollten gereinigt und ohne Wachsrückstände angeliefert werden.

Ansprüche auf Minderung, Wandlung, Schadensersatz, Verdienstausfälle und Nebenkosten bestehen nicht. Unsere Garantie besteht nicht für nachstehende Fälle: 1. Schäden und Einwirkung durch höhere Gewalt. 2. Beschädigung oder Mängel, die auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. 3. Folgeschäden durch unsachgemäße Pflege und Pflegeprodukte. 4. Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung. 5. Eventuelle Lackschäden nach Entfernung der Folie bei nachlackierten Autos. Evtl. Staubeinschlüsse an beschichteten Teilen sind möglich. Bemessungsgrundlage entspricht 1 Einschluss pro 50cm ².

Bei folierten Autos wird immer ein Teil des Grundlacks des Fahrzeuges sichtbar sein. An Sicken und kanten können Folien-Ansätze entstehen. Bei nicht ausgebauten Teilen wird durch unser ermessen eine Schnittkante gewählt und eventuell gegen Aufpreis berechnet.

Fahrzeuge sollten immer Demontiert angeliefert werden oder vor Ort vom Kunden Selbst demontiert werden oder gegen Aufpreis wird dies durch eine Fachwerkstatt passieren. Die angebotene Folierung bezieht sich immer auf den reinen Sichtbereich des Fahrzeuges. Verletzungen des Lackes sind nicht ausgeschlossen und es wird keine Haftung dafür übernommen, es wird
mit scharfen Messern gearbeitet und Folien werden direkt auf bzw. an Kanten des Fahrzeuges zugeschnitten.

Mit Auftragserteilung (mündlich oder schriftlich) sind sie mit unserer AGB einverstanden.

12. Haftung

GKT Folientechnik haftet – egal aus welchem Grund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche, auch durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler und unerlaubte Handlungen bestehen nicht. Verschleißbedingte Mängel werden nicht
ersetzt.

Wir übernehmen keine Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Im Siemensstr. 48, 70469 Stuttgart.

14. Sonstige Bestimmungen

Alle Verträge von GKT Folientechnik unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

Jede abweichende Vereinbarung ist schriftlich festzulegen.

15. Links

Für alle Links, die außerhalb dieses Web-Seite sind, gelten die jeweiligen AGB der Betreiber!

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